Was tun im Notfall?
Psychiatrische Notfälle bedürfen unverzüglich der sachverständigen Beurteilung eines/einer Facharztes/Fachärztin und gegebenenfalls sofortiger Behandlung.
Beispiele hierfür sind:
– starke Verwirrtheit
– Suizidabsichten
– gefährliches oder realitätsfremdes Handeln
– Verdacht auf Selbst-/Fremdgefährdung
Anlaufstellen bei psychiatrischen Notfällen:
– 141 Ärztlicher Notfalldienst
– 144 Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
– 133 Polizei
(bei akuter Selbst- und oder Fremdgefährdung )
– 0043 (0)5522 403–4630
(Ambulanz des Landeskrankenhaus Rankweil)